1. Definitionen
1.1 CorTexter: CorTexter Technologies B.V., eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 75931710.
1.2 Dienstleistungen: die von CorTexter im Rahmen des Vertrags zu erbringenden Dienstleistungen, die sich auf die Produkte beziehen.
1.3 Lizenznehmer: die Partei, die ein Nutzungsrecht an den Produkten erhält und ggf. die Erbringung von Dienstleistungen in Auftrag gibt.
1.4 Vertrag: der Vertrag zwischen CorTexter und dem Lizenznehmer, auf dessen Grundlage CorTexter Dienstleistungen erbringt und/oder Produkte an den Lizenznehmer liefert.
1.5 Produkte: die von CorTexter im Rahmen des Vertrags zu liefernden Produkte und/oder Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die von CorTexter entwickelten Softwareprodukte wie die Applicant Tracking Systems und Human Capital Management Systems, die digitale CorTexter-Plattform, auf der die Softwareprodukte von CorTexter genutzt werden können.
1.6 Gebühr die vom Lizenznehmer an CorTexter zu zahlende Gebühr für die Bereitstellung der Produkte und Dienstleistungen.
2. Allgemeines
2.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Offerten und den Vertrag zwischen CorTexter und dem Lizenznehmer.
2.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für mit CorTexter geschlossene Verträge, zu deren Erfüllung CorTexter Dritte einschaltet.
2.3 Die Anwendbarkeit etwaiger Einkaufs- oder sonstiger Bedingungen des Lizenznehmers wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2.4 Wenn und soweit eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einer oder mehreren Bestimmungen des Vertrages abweichen, haben die Bestimmungen des Vertrages Vorrang.
2.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise nichtig oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang anwendbar. CorTexter und der Lizenznehmer werden sich dann beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die nichtigen oder aufgehobenen Bestimmungen ersetzen, wobei der Zweck und die Bedeutung der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich berücksichtigt werden.
2.6 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zusätzliche und/oder neue Verträge zwischen CorTexter und dem Lizenznehmer.
2.7 CorTexter ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit zu aktualisieren und/oder zu ändern. Ab dem Zeitpunkt, an dem CorTexter den Lizenznehmer über eine solche Aktualisierung und/oder Änderung informiert und ihm die neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen übermittelt hat, gelten diese neuen Bedingungen für alle Verträge zwischen CorTexter und dem Lizenznehmer.
3. Angebote, Offerten und Vertragsschluss
3.1 Alle Angebote von CorTexter sind freibleibend und widerruflich.
3.2 CorTexter ist nicht an seine Angebote gebunden, wenn der Lizenznehmer vernünftigerweise davon ausgehen kann, dass die Angebote oder Teile davon einen offensichtlichen Fehler oder einen Schreibfehler enthalten.
3.3 Die in einem Kostenvoranschlag oder einem Angebot genannten Preise verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben sowie aller Kosten, die im Rahmen des Vertrags anfallen.
3.4 Weicht die Annahme (auch in unwesentlichen Punkten) von dem in der Offerte oder dem Angebot enthaltenen Angebot ab, so ist CorTexter nicht daran gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht nach Maßgabe dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, CorTexter weist auf etwas anderes hin.
3.5 Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet CorTexter nicht dazu, einen Teil des Auftrags zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises auszuführen.
3.6 Angebote oder Kostenvoranschläge von CorTexter gelten nicht automatisch zu gleichen Bedingungen für zukünftige Aufträge.
4. Vereinbarung, Durchführung und Änderungen
4.1 Die Vereinbarung kommt durch die Unterzeichnung einer schriftlichen Vereinbarung zwischen CorTexter und dem Lizenznehmer zustande.
4.2 CorTexter ist nur dann an einen geänderten Vertrag, einschließlich eines Nachtrags, gebunden, wenn sowohl CorTexter als auch der Lizenznehmer den neuen Bedingungen schriftlich zugestimmt haben (die bevollmächtigte Person innerhalb von CorTexter).
4.3 Der Lizenznehmer stellt sicher, dass CorTexter alle Daten, insbesondere Informationen und Unterlagen, die CorTexter für die Durchführung des Vertrages für erforderlich hält oder von denen der Lizenznehmer vernünftigerweise annehmen kann, dass sie für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind, rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Die Ausführungsfrist beginnt erst zu laufen, wenn der Lizenznehmer CorTexter diese Angaben korrekt und vollständig mitgeteilt hat. Liegen die erforderlichen Informationen nicht vor, ist CorTexter berechtigt, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen.
4.4 CorTexter ist jederzeit berechtigt, bestimmte Arbeiten im Rahmen des Vertrages durch Dritte ausführen zu lassen.
4.5 CorTexter ist berechtigt, den Vertrag in Teilen auszuführen, wenn der Auftrag es zulässt, und den so ausgeführten Teil gesondert zu liefern und dem Lizenznehmer in Rechnung zu stellen.
4.6 Sollte sich während der Durchführung des Vertrages herausstellen, dass es für eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages notwendig ist, den Vertrag zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache anpassen.
4.7 Wenn die Art, der Umfang oder der Inhalt des Vertrages auf Wunsch des Lizenznehmers, auf Anweisung der zuständigen Behörden oder aus anderen Gründen geändert wird, kann dies auch Auswirkungen auf (u.a.) den ursprünglich vereinbarten Preis und die Lieferfristen haben. Der Lizenznehmer akzeptiert die Möglichkeit, den Vertrag zu ändern, einschließlich der Änderung von Preis und Lieferbedingungen.
4.8 CorTexter wird sich bemühen, den Vertrag mit der gebotenen Sorgfalt auszuführen, die Interessen des Lizenznehmers nach besten Kräften zu wahren und ein optimales Ergebnis für den Lizenznehmer anzustreben.
4.9 Die von CorTexter angegebenen Lieferfristen sind Zielfristen und sind niemals als Fristen zu betrachten, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Alle Gebühren verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und andere staatliche Abgaben.
5.2 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, stellt CorTexter dem Lizenznehmer die vereinbarten Gebühren monatlich im Voraus in Rechnung.
5.3 Die Zahlung der Rechnungen von CorTexter erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum in einer von CorTexter anzugebenden Weise.
5.4 Befindet sich der Lizenznehmer mit der fristgerechten Bezahlung einer Rechnung in Verzug, ist er von Rechts wegen in Verzug, ohne dass es einer Mahnung oder Inverzugsetzung bedarf. Der Lizenznehmer schuldet dann Zinsen in Höhe des gesetzlichen Handelszinssatzes (Artikel 6:119a BW). Die Zinsen auf den geschuldeten Betrag werden von dem Zeitpunkt an berechnet, an dem der Lizenznehmer in Verzug ist, bis zum Zeitpunkt der Zahlung des gesamten geschuldeten Betrags.
5.5 Befindet sich der Lizenznehmer mit der (rechtzeitigen) Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen in Verzug oder ist er vertragswidrig, so gehen alle Kosten, die CorTexter bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung der Zahlung entstehen, zu Lasten des Lizenznehmers, mindestens jedoch 15 % der Hauptsumme.
5.6 Die vom Lizenznehmer geleisteten Zahlungen werden zunächst zur Verringerung der CorTexter entstandenen Kosten, dann zur Verringerung der fälligen Zinsen und schließlich zur Verringerung der Hauptsumme verwendet.
5.7 Der Lizenznehmer ist niemals berechtigt, den Betrag, den er CorTexter schuldet, (einseitig) aufzurechnen oder auszusetzen.
5.8 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, CorTexter innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Rechnungsdatum etwaige Kommentare und/oder Anmerkungen zu Rechnungen von CorTexter schriftlich mitzuteilen. Die Abgabe von Kommentaren und/oder Bemerkungen hat keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtungen des Lizenznehmers auf der Grundlage der betreffenden Rechnung.
6. Rechte an geistigem Eigentum
6.1 Das ausschließliche Recht und der Titel an allen bestehenden und zukünftigen Rechten an geistigem Eigentum, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Copyrights, Quellcode, Formeln, Designrechte, Markenrechte, Logos, Spezifikationen, Know-how und andere Rechte an geistigem Eigentum (im weitesten Sinne des Wortes) im Zusammenhang mit den Produkten und der Plattform von CorTexter liegen ausschließlich bei CorTexter.
6.2 Weder durch den Vertrag noch durch die Lieferung von Produkten oder Dienstleistungen werden dem Lizenznehmer irgendwelche Rechte, Ansprüche oder Interessen in Bezug auf geistige Eigentumsrechte übertragen.
6.3 Wenn im Zuge der Erfüllung des Vertrags neue geistige Eigentumsrechte entstehen und/oder geschaffen werden, liegen diese Rechte bei CorTexter.
6.4 Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, einen Teil der geistigen Eigentumsrechte von CorTexter zu kopieren.
6.5 Alle geistigen Eigentumsrechte des Lizenznehmers, die bei der Ausführung des Vertrags verwendet werden (einschließlich des Namens, des Logos und der vom Lizenznehmer erhaltenen Daten), liegen ausschließlich beim Lizenznehmer.
7. Dauer und Beendigung des Vertrages
7.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
7.2 Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 2 Monaten schriftlich zu kündigen.
7.3 Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die andere Partei ihren wesentlichen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt und nach schriftlicher Inverzugsetzung mit angemessener Fristsetzung die Nichterfüllung nicht abgestellt hat. Zahlungsverpflichtungen des Lizenznehmers und alle sonstigen Mitwirkungspflichten des Lizenznehmers zählen stets zu den wesentlichen Vertragspflichten.
7.4 Jede Partei ist darüber hinaus berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist und ohne dass sie zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet ist, wenn die andere Partei:
a. einen Zahlungsaufschub beantragt oder dieser ihr gewährt wird;
b. einen Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das eigene Vermögen stellt, ein Dritter einen Antrag auf Eröffnung des Konkurses stellt oder für insolvent erklärt wird;
c. aufgelöst oder liquidiert wird oder ein entsprechender Antrag gestellt wird;
d. unter Vormundschaft gestellt wird.
7.5 Im Falle der Beendigung des Vertrags gemäß diesem Artikel 7 wird alles, was CorTexter dem Lizenznehmer schuldet, sofort fällig und zahlbar.
7.6 Bei Beendigung der Vereinbarung ist CorTexter niemals verpflichtet, bereits erhaltene Gebühren zurückzuerstatten oder Schadensersatz zu leisten. Im Falle des Konkurses des Lizenznehmers erlischt das Recht zur Nutzung der dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellten Software, Software, Websites und dergleichen von Rechts wegen.
8. Haftung
8.1 Wenn und soweit CorTexter gegenüber dem Lizenznehmer haftet, ist diese Haftung auf den unmittelbaren Schaden des Lizenznehmers beschränkt. CorTexter haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden und entgangenem Gewinn.
8.2 Wenn und soweit CorTexter gegenüber dem Lizenznehmer haftet, ist die Haftung von CorTexter aus dem Vertrag jederzeit auf den Rechnungsbetrag für den bereits ausgeführten Teil des Vertrags beschränkt.
8.3 CorTexter haftet niemals für Schäden, die auf Handlungen oder Unterlassungen des Lizenznehmers zurückzuführen sind, einschließlich der unvollständigen, unrichtigen und unmissverständlichen (oder nicht rechtzeitigen) Bereitstellung von Informationen und/oder Materialien.
8.4 Die Haftungsbeschränkung von CorTexter ist nichtig, wenn und soweit der Schaden auf vorsätzliches Fehlverhalten oder bewusste Fahrlässigkeit von CorTexter zurückzuführen ist.
8.5 Jegliche Haftung von CorTexter im Rahmen des Vertrages erlischt ein (1) Jahr nach Beendigung des Vertrages.
9. Höhere Gewalt
9.1 CorTexter ist nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn sie daran durch einen Umstand gehindert wird, der nicht auf ein Verschulden ihrerseits zurückzuführen ist und den sie nicht aufgrund eines Gesetzes, eines Rechtsakts oder einer allgemein anerkannten Praxis zu verantworten hat.
9.2 CorTexter hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem CorTexter seine Verpflichtungen hätte erfüllen müssen.
9.3 CorTexter kann seine Verpflichtungen aus dem Vertrag während der Dauer der höheren Gewalt aussetzen oder den Vertrag kündigen.
9.4 Im Zusammenhang mit dem Vertrag gilt höhere Gewalt in jedem Fall, aber nicht ausschließlich, für CorTexter, wenn die folgenden Situationen eintreten: alle Umstände, durch die die Erfüllung des Vertrags vorübergehend oder anderweitig behindert wird und die außerhalb der Kontrolle von CorTexter liegen, und zu denen in jedem Fall, aber nicht ausschließlich, gehören: Streiks von CorTexter-Mitarbeitern, Stromausfälle, DDoS-Angriffe, staatliche Maßnahmen, wenn Lieferanten von CorTexter nicht liefern, und Unterbrechungen der Leistungen Dritter.
10. Geheimhaltung
10.1 Beide Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen des Vertrages von der jeweils anderen Partei erhalten haben, geheim zu halten, es sei denn, es besteht eine Verpflichtung zur Offenlegung dieser Informationen aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen Entscheidung. Die Parteien werden diese Vertraulichkeitsverpflichtungen auch Dritten auferlegen, die sie in die Durchführung des Abkommens einbeziehen.
10.2 Informationen gelten als vertraulich, wenn die andere Partei darauf hingewiesen hat oder wenn sich dies aus der Art der Informationen ergibt.
11. Sonstiges
11.1 Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, Rechte aus dem Vertrag an Dritte zu übertragen, es sei denn, es handelt sich um eine Übertragung seines gesamten Unternehmens.
11.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Dienstbedingungen nichtig oder anfechtbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die so wenig wie möglich von der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung abweicht.
12. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
12.1 Auf alle Rechtsverhältnisse, an denen CorTexter beteiligt ist, findet niederländisches Recht Anwendung.
12.2 Für die Entscheidung von Streitigkeiten ist ausschließlich das Landgericht Rotterdam zuständig.